Außenanlagen (z. B. öffentliche Plätze, Parks) und Verkehrsräume (z. B. Straßenbahn- und Bushaltestellen, Flughäfen, Bahnhöfe) sehbehindertengerecht zu gestalten, bedeutet v. a. eine Absicherung von Gefahrenstellen (Bahnsteigkanten, Übergänge zur Fahrbahn etc) und gute Orientierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Im Außenbereich, der durch viele zusätzliche Einflüsse, wie z. B. Geräuschkulisse und Wetter, geprägt ist, sollte eine eindeutige und klare Orientierung und Abgrenzung von Gefahrenstellen gewährleitst werden. Leitsysteme auf dem Boden und eine gut erkennbare Beschilderung sollten sorgfältig geplant werden.
Bei der Neu- und Umgestaltung von Außenanlagen kann bereits in der Planunsgphase Material ausgewählt werden, dass ausreichend hohe Kontraste für sehbehinderte Menschen gewährleistet.